PRAKTIKA

Krankenpflegepraktikum

Um zum ersten Staatsexamen (M1/Physikum) zugelassen zu werden, müsst ihr ein dreimonatiges Krankenpflegepraktikum absolviert haben. Dieses Praktikum könnt ihr sowohl vor Studienbeginn, als auch während der Vorklinik bestreiten. Auch ein Praktikum im Ausland ist prinzipiell möglich.

Wichtig: bei Art der Station, Zeitpunkt des Praktikums und der Aufteilung in mehrere Blöcke gibt es Einschränkungen.

Die Eckpunkte:

  • Ihr müsst auf einer Bettenstation mit durchgehender, ärztlicher Betreuung direkt in der Krankenpflege eingesetzt werden. Gesondert behandelt wird hierbei unter anderem ein Einsatz in der Psychiatrie.
  • Das Praktikum darf in höchstens drei Teilen absolviert werden, von denen jeder Teil mindestens 30 Tage dauern muss. Kein einziger dieser Tage darf innerhalb der Vorlesungszeiten liegen, d.h. Praktikumsabschnitte nach Beginn des Studiums müssen komplett in der vorlesungsfreien Zeit liegen. Ein Tag während der Vorlesungszeit (selbst wenn ihr an diesem Tag keine Pflichtveranstaltung hattet) kann also bedeuten, dass 30 Tage verfallen.
  • Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz läuft über die Kliniken selbst – nicht über die Fachschaft oder die Universität. Die Universität hat folglich auch keine Möglichkeit euch auf fehlende Leistungen hinzuweisen.
  • Von jeder Station eures Pflegepraktikums holt ihr euch einen von der Pflegeleitung unterschriebenen Vordruck des Landesprüfungsamtes des Regierungspräsidiums Stuttgart. Diese Zeugnisse schickt ihr dann gesammelt mit der Bitte um Anerkennung zurück an das LPA. Ausschließlich das LPA entscheidet daraufhin, ob ihr euer Praktikum absolviert habt. Da dieser Vorgang etwas dauern kann, empfehlen wir euch so früh wie möglich damit anzufangen. Eine zu spät erhaltene Bestätigung kann eure Teilnahme am Physikum verhindern.

Vorbildung, wie eine Ausbildung in Pflegeberufen oder dem Rettungswesen, kann unter Umständen auf das Praktikum angerechnet werden. Hier hilft euch auch das LPA weiter.

Das LPA ist die einzige Quelle für verbindliche Informationen zum Krankenpflegepraktikum.

LPA: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Ausbildung-Arzt/

Formulare: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Ausbildung-Arzt/Seiten/Formulare

 

Erste-Hilfe-Kurs

Auch einen Erste-Hilfe-Kurs (cave: Die “Lebensrettenden Sofortmaßnahmen”, die fast jede*r mal beim Führerschein gemacht hat, gelten hier nicht!) müsst ihr vorweisen, wenn ihr zum Physikum zugelassen werden wollt. Ihr könnt diesen während des Semesters ableisten, da hier eine entsprechende sehr interessante Serie kostenlos von der Uniklinik angeboten wird. Soll es schnell gehen, bieten z.B. die bekannten Hilfsorganisationen Wochenendkurse an, am besten informiert ihr euch hier direkt vor Ort bzw. auf deren Homepages.

Weitere Infos zum Erste-Hilfe Kurs sowie einen Link zu einem Musterdownload findet ihr auf der Homepage des Landesprüfungsamtes.

 

Hausarzthospitanz

Im Rahmen der Medizinischen Psychologie müsst ihr in der Vorklinik einen Tag bei einem Hausarzt hospitieren und hierbei eine Anamnese erheben. Alle Weiteren Infos dazu erhaltet ihr im Rahmen dieses Faches.

 

Famulatur

Regeln zur Famulatur vom Landesprüfungsamt:

  • Die ärztliche Ausbildung umfasst u. a. eine viermonatige Famulatur (120Tage) , die als Zulassungsvoraussetzung bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) nachzuweisen ist.
  • Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen.
  • Grundsätzlich gilt, dass die Famulatur entsprechend § 7 ÄAppO während der unterrichtsfreien Zeit abzuleisten ist.
  • Finden aufgrund der universitären Ausbildungspläne Vorlesungen und Blockpraktika sowohl innerhalb als auch außerhalb der regulären Semesterzeiten statt, so dass für die Ableistung der Famulatur in den Semesterferien weniger Zeit zur Verfügung steht, können auch Zeiten während des Semesters in Anspruch genommen werden, wenn auf dem Famulaturzeugnis durch das Dienstsiegel der Medizinischen Fakultät bescheinigt wird, dass die Famulatur während der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet wurde.
  • Als unterrichtsfreie Zeiten gelten auch Urlaubssemester sowie “scheinfreie” Semester (Nachweis durch eine Bescheinigung des Studiendekanats). Bitte beachten Sie: Wer an einer ausländischen Universität zum Studium zugelassen ist und dort anrechenbare Studienleistungen erwirbt, kann nur in der dortigen vorlesungsfreien Zeit famulieren. Die vorlesungsfreie Zeit ist dabei durch eine Bescheinigung der Universität nachzuweisen.

Alle Merkblätter und Formularvolagen findet ihr auf der Homepage des Landesprüfungsamtes.

 

Hausarzt-Blockpraktikum

Im Rahmen der Allgemeinmedizin müsst ihr über einen Zeitraum von drei Wochen (in dem allerdings auch noch Seminare und später die Klausur stattfinden) in der Klinik bei einem Allgemeinmediziner eine Art Mini-Famulatur ableisten. Hierbei habt ihr leider nur beschränkt freie Wahl, da die angebotenen Mediziner verteilt über das badische Land praktizieren. Hierbei könnt ihr allerdings eine Wunschrangliste erstellen, alles Weitere erfahrt ihr zu gegebener Zeit, wenn ihr gerade den Block Allgemeinmedizin absolviert.